AGB

AGB Das Kleingedruckte

1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Pixel & Paper – Daniel Beyeler (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrags.

2. Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
— Beratung
— Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
— Konzeption und Kreation
— Detailgestaltung, Ausführung, Web-Entwicklung
— Produktion und Produktionsüberwachung

4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Er verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

5. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen vom Auftragnehmer geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Quellcode usw.) gehören dem Auftragnehmer. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des «Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte» (URG) vom 09. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Auftragnehmers nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

6. Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch den Auftragnehmer geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen vom Auftragnehmer geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der vom Auftragnehmer geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis des Auftragsnehmers einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

7. Rechte Dritter

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritten (bspw. Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) gewährleistet der Auftraggeber, dass er über alle Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab.

8. Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst der Auftragnehmer Leistungen Dritter, welche er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt.

9. Aufbewahren von Unterlagen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Auftragsunterlagen für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren.

10. Herausgabe von Arbeitsdaten

Sämtliche Arbeitsdaten gehören grundsätzlich dem Auftragnehmer und können dem Auftraggeber auf Anfrage und gegen entsprechende Entschädigung zur Verfügung gestellt werden.

11. Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind dem Auftragnehmer unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

12. Abrechnung

Der Auftragnehmer nimmt die Abrechnung grundsätzlich anhand der akzeptierten Offerte vor. Mehrkosten bedingt durch Mehrleistungen auf Wunsch des Auftraggebers oder bei Konzeptänderungen durch den Auftraggeber werden nach Aufwand berechnet. Besteht keine Offerte, wird die Abrechnung nach Aufwand vorgenommen und anhand einer detaillierten Stundenliste belegt.

13. Zahlungsbestimmungen

Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stellt der Auftragnehmer Rechnung, welche innert 10 Tagen netto zu bezahlen ist. Kleinere Beträge sind sofort in Bar oder mittels Debit-Karte zu bezahlen. Bei Projekten mit einem grösseren Zeitaufwand für die Auftragserfüllung kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung verlangen.

14. Haftung

Die vertragliche Haftung des Auftragnehmers aus Rechts- und Sachgewähr beschränkt sich auf den Umfang des Auftragshonorars beziehungsweise des Werklohnes. Jede weitergehende vertragliche Haftung fällt weg. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.

15. Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Luzern.

Luzern, 18.03.2021
Pixel & Paper – Daniel Beyeler